Der Eintritt ist jeweils nur zum Ersten eines Monats möglich.
Die Beiträge sind ¼-jährlich im Voraus bargeldlos auf das Konto des Vereins zu überweisen.
Ferner wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages erhoben, die mit der ersten Beitragszahlung zu überweisen ist.
Wir empfehlen das Lastschrifteinzugsverfahren. Nach den Bestimmungen der Versicherungsträger wird für Unfälle nur dann gehaftet, wenn die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet worden sind.